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FG München: Grunderwerbsteuer: Verhinderung etwaiger Steuerumgehungen durch § 6 Abs. 4 GrEStG – Kombination der mittelbaren, nicht steuerbaren Übertragung einer Beteiligung an einer grundbesitzenden Gesamthand zwischen Tochter und Vater mit einer anschließenden mittelbaren steuerbaren, aber steuerbefreiten Übertragung dieser Anteile zwischen Vater und Sohn
Urteil vom 07.02.2024 – 4 K 543/23